Wirtschaftsprüfer-Option
Nach einer Reform der Regelungen über die Zulassungsvoraussetzungen zum Wirtschaftsprüfer kann das Wirtschaftsprüferexamen gemäß § 13b WPO durch die Erbringung gleichwertiger Hochschulleistungen um die beiden Klausuren in Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, die Klausur in Wirtschaftsrecht sowie die entsprechenden Teile der mündlichen Prüfung verkürzt werden.
Studierenden im Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth steht auf dieser Grundlage seit dem Wintersemester 2010/2011 die Möglichkeit offen, durch die Erbringung bestimmter Prüfungsleistungen, die von der Prüfungsstelle der Wirtschaftsprüferkammer als gleichwertig zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen in Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht anerkannt werden, das Wirtschaftsprüferexamen gemäß § 13b WPO um bis zu zwei Prüfungsgebiete zu verkürzen. Sie interessieren sich für diese Möglichkeit Ihren Abschluss um Zusatzleistungen anzureichern? Dann informieren Sie sich hier!